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   OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - I-18 W 67/15   

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https://dejure.org/2016,4752
OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - I-18 W 67/15 (https://dejure.org/2016,4752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2016 - I-18 W 67/15 (https://dejure.org/2016,4752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2016 - I-18 W 67/15 (https://dejure.org/2016,4752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines Ordners wegen einer auf der Love-Parade 2010 in Duisburg erlittenen posttraumatischen Belastungsstörung

  • rechtsportal.de

    BGB § 831 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 839 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche eines Ordners wegen einer auf der Love-Parade 2010 in Duisburg erlittenen posttraumatischen Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Loveparade-Zivilverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Grundsätzlich gilt nämlich, dass auch psychische Beeinträchtigungen als Gesundheitsschaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzusehen sind, wenn sie pathologisch fassbar sind (BGH, Urteil vom 04.04.1989 - VI ZR 97/88 und Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, jeweils zitiert nach juris).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. Urteil vom 12.11.1985, VI 103/84; Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06; Urteil vom 20.05.2014, VI ZR 97/13, jeweils zitiert nach juris) reicht aber nicht schon die Feststellung einer adäquaten Kausalität aus, um eine Haftung des als Schädiger in Anspruch Genommenen zu bejahen; vielmehr kommt es unter dem Kriterium der Zurechenbarkeit und des Schutzzwecks der Norm darauf an, ob die geltend gemachte Gesundheitsbeeinträchtigung in Form der PTBS unmittelbar durch das - behauptete - pflichtwidrige Verhalten des Schädigers entstanden ist oder ob sie lediglich auf eine psychisch vermittelte Schädigung zurückzuführen ist, die dadurch entstanden ist, dass der Antragsteller miterleben musste, wie die Großveranstaltung, für die er als Ordner eingesetzt war, in ein Katastrophenereignis umschlug.

    Eine Schädigung, die aus der bloßen Anwesenheit bei einem solchen schrecklichen Ereignis herrührt, ist aber dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2007, Az. VI ZR 17/06, zitiert nach juris).

    Dementsprechend räumt ihm auch der Umstand, dass er, ohne weitere Hilfen zu leisten, bis Mitternacht an seinem ursprünglichen Einsatzort, der Haupttribüne, geblieben ist, keine andere Position als die eines Zeugen ein, der am Unfallgeschehen nicht beteiligt war (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, zitiert nach juris); er wird deshalb vom Schutzzweck der als Anspruchsgrundlagen im Verhältnis zu der Antragsgegnerin zu 1. in Betracht kommenden Schadensersatznormen, §§ 249, 823 BGB, nicht erfasst.

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Grundsätzlich gilt nämlich, dass auch psychische Beeinträchtigungen als Gesundheitsschaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzusehen sind, wenn sie pathologisch fassbar sind (BGH, Urteil vom 04.04.1989 - VI ZR 97/88 und Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, jeweils zitiert nach juris).

    Das setzt vorliegend entweder eine unmittelbare körperliche Betroffenheit voraus, auch wenn diese "nur" zu psychischen Beeinträchtigungen führt, so das Gefangensein in der Menschenverdichtung und der daraus resultierenden Traumatisierung und, so auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 04.04.1089, VI ZR 97/88, zitiert nach juris), ein Näheverhältnis zu einem Veranstaltungsbesucher, der körperlich schwer verletzt worden oder gar zu Tode gekommen ist.

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Die Ankündigung einer Hilfebereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit den Fällen, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 - IX ZR 66/83 (zitiert nach juris) bzw. der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 22.06.2011 - 318 S 216/10, zitiert nach juris) zugrunde liegen, fehlt.
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 32/71

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Die Polizei ist schließlich, auch wenn sie mit der Überwachung bestimmter Vorgänge betraut ist, nicht Alleinverantwortliche für die sichere Durchführung von durch Private organisierten Großveranstaltungen, was sich schon aus § 38 SBauVO bzw. aus der den Veranstalter treffenden privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht ergibt (siehe auch BGH, Urteil vom 11.01.1973 - III ZR 32/71, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10

    Streit um Siegprämie für ein Trabrennpferd Landgericht Hamburg weist Berufung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Die Ankündigung einer Hilfebereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit den Fällen, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 - IX ZR 66/83 (zitiert nach juris) bzw. der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 22.06.2011 - 318 S 216/10, zitiert nach juris) zugrunde liegen, fehlt.
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den vom Antragssteller in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 und vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig zu treffen, wobei der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger verstanden werden kann als das Gebot zur Beweiserhebung (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.1993 - VI ZR 235/92, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Auf eine deshalb unterlassene Vorlage kann gemäß § 348 Abs. 4 ZPO ein Rechtsmittel nicht gestützt werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02; s.a. BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - II ZB 20/10, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Auf eine deshalb unterlassene Vorlage kann gemäß § 348 Abs. 4 ZPO ein Rechtsmittel nicht gestützt werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02; s.a. BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - II ZB 20/10, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 08.11.2012 - III ZR 151/12

    Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15
    Das äußert sich in der Definition des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a.: BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 151/12, zitiert nach juris), dass eine Person, der gegenüber die Amtspflicht zu erfüllen ist, nicht in allen ihren Schadensersatzbelangen als Dritter anzusehen ist.
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 197/08

    Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen

  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

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